Allgemeine Geschäftsbedingungen

Teil A: B2B

für Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen

  1. Geltungsbereich
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der
    Best 2 Make IT Veranstaltungsservice GmbH & Co. KG
    Haynauer Straße 65-67
    12249 Berlin
    (im Folgenden Auftragnehmer)

    und ihren Kunden über die Vermietung von Veranstaltungstechnik, technische Dienstleistungen,
    Planungsleistungen, Personalgestellung, Transportleistungen, Lagerung sowie den Verkauf von Waren
    und alle hiermit im Zusammenhang stehenden Leistungen.

    Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen
    des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB
    sind nicht Vertragspartner dieser AGB. Für Verbraucher gelten gesonderte Bedingungen.

    Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht
    Vertragsbestandteil, auch wenn ihrer Geltung nicht ausdrücklich widersprochen wird oder Leistungen
    vorbehaltlos ausgeführt werden. Eine Geltung fremder Geschäftsbedingungen tritt nur ein, wenn der
    Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich und mindestens in Textform zugestimmt hat.

    Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien, ohne dass es
    einer erneuten Einbeziehung bedarf. Maßgeblich ist jeweils die bei Vertragsschluss gültige Fassung
    dieser AGB. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen mindestens der Textform.

  2. Angebot, Vertragsschluss, Vertragsgrundlage
    Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich
    als verbindlich bezeichnet sind.

    Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde ein Angebot des Auftragnehmers mindestens in Textform
    annimmt und der Auftragnehmer diese Annahme mindestens in Textform bestätigt oder mit der Ausführung
    der Leistung beginnt.

    Als Auftragsbestätigung gelten insbesondere:

    • die Übergabe von Mietgegenständen
    • der Beginn von Planungs-, Vorbereitungs- oder Transportleistungen
    • der Einsatz von Personal
    • der Beginn der technischen Umsetzung
  3. Nebenabreden
    Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform.
    Individuelle vertragliche Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

    Öffentliche Aussagen, Prospekte, Preislisten, Webseiteninhalte oder technische Unterlagen werden nur
    dann Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

  4. Leistungsumfang und Leistungsänderungen
    Der geschuldete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem bestätigten Angebot des
    Auftragnehmers sowie diesen AGB.

    Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart sind, schuldet der Auftragnehmer nicht. Nachträgliche
    Zusatzleistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung mindestens in Textform.

    Der Auftragnehmer schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen, gestalterischen oder technischen
    Erfolg, sondern eine fachgerechte Leistung nach dem Stand der Technik.

    Der Auftragnehmer ist berechtigt, gleichwertige technische Geräte, Systeme oder Komponenten
    einzusetzen, sofern der Vertragszweck dadurch nicht beeinträchtigt wird.

    Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer
    einzusetzen.

    Die Leistungserbringung setzt die rechtzeitige und vollständige Mitwirkung des Kunden voraus,
    insbesondere die Bereitstellung von Zugängen, Flächen und Strom, die Einholung behördlicher
    Genehmigungen sowie die rechtzeitige Übergabe von Informationen und Unterlagen. Verzögerungen oder
    Mehrkosten aufgrund fehlender Mitwirkung trägt der Kunde.

  5. Mietverhältnisse und Mietzeit
    Die Mietzeit beginnt mit Übergabe der Mietgegenstände an den Kunden, einen Beauftragten des Kunden
    oder einen von ihm benannten Transporteur.

    Die Mietzeit endet erst mit vollständiger Rückgabe sämtlicher Mietgegenstände im Lager des
    Auftragnehmers und deren Registrierung. Eine rügelose Entgegennahme stellt kein Anerkenntnis der
    Vollständigkeit oder Mangelfreiheit dar.

    Der Auftragnehmer ist berechtigt, auch nach Rückgabe verdeckte Mängel oder Fehlmengen geltend zu
    machen.

    Bei Überschreitung der vereinbarten Mietzeit verlängert sich das Mietverhältnis automatisch bis zur
    tatsächlichen Rückgabe. Für jeden angebrochenen Tag ist die vereinbarte Tagesmiete zu entrichten.
    § 545 BGB findet keine Anwendung.

  6. Preise, Vergütung und Zahlungsbedingungen
    Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

    Zusatzleistungen, insbesondere Transport, Aufbau, Betreuung, Versicherung oder Sonderleistungen,
    werden gesondert berechnet.

    Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.
    Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Vorauszahlungen, Abschlagszahlungen oder
    Sicherheitsleistungen zu verlangen.

    Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem
    Basiszinssatz. Weitere Verzugsschäden bleiben unberührt.

    Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Leistungen auszusetzen, Mietgegenstände
    zurückzufordern oder vom Vertrag zurückzutreten.

  7. Stornierung und Kündigung
    Der Kunde kann den Vertrag bis zum Leistungsbeginn kündigen. Die Kündigung bedarf mindestens der
    Textform.

    Sofern keine abweichende Vereinbarung besteht, kann der Auftragnehmer folgende pauschale
    Entschädigung verlangen:

    • ab Vertragsschluss oder Auftragsbestätigung: 25 Prozent des vereinbarten Honorars
    • ab einem Monat vor Veranstaltungstermin: 75 Prozent des vereinbarten Honorars
    • ab sieben Tagen vor Veranstaltungstermin oder später: 100 Prozent des vereinbarten Honorars
  8. Abholung, Transport und Gefahrübergang
    Bei Abholung durch den Kunden geht die Gefahr mit Übergabe auf den Kunden über. Der Kunde hat die
    Mietgegenstände bei Übernahme unverzüglich auf Vollständigkeit und erkennbare Mängel zu prüfen.

    Wird der Transport durch den Auftragnehmer durchgeführt, geht die Gefahr spätestens mit Abladen am
    Leistungsort auf den Kunden über.

  9. Rückgabe der Mietgegenstände
    Die Mietgegenstände sind vollständig, gereinigt, sortiert und funktionsfähig zurückzugeben. Bei
    Verlust oder Totalschaden ist der Neuwert zu ersetzen. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben
    vorbehalten.
  10. Pflichten des Kunden während der Mietzeit
    Der Kunde hat die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln. Die Bedienung darf ausschließlich durch
    fachkundiges Personal erfolgen. Der Kunde haftet für Schäden durch sich, seine Mitarbeiter oder
    Dritte wie für eigenes Verschulden. Für eine ordnungsgemäße Stromversorgung hat der Kunde Sorge zu
    tragen.
  11. Langfristige Vermietung
    Bei Mietzeiten von mehr als einem Monat ist der Kunde verpflichtet, Wartung und Instandhaltung auf
    eigene Kosten durchzuführen.
  12. Lagerung von Kundeneigentum
    Die Lagerung erfolgt ausschließlich am vereinbarten Lagerort in Berlin. Gefahrvolle oder besonders
    wertvolle Gegenstände sind ausgeschlossen. Eine Versicherung erfolgt nur bei ausdrücklicher
    Vereinbarung.
  13. Versicherung
    Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände zum Neuwert ausreichend zu versichern und dies auf
    Verlangen nachzuweisen.
  14. Verbrauchsmaterial und Handelsware
    Verbrauchsmaterial wird verkauft, nicht vermietet. Das Eigentum verbleibt bis zur vollständigen
    Zahlung beim Auftragnehmer.
  15. Digitale Inhalte und Nutzungsrechte
    Digitale Inhalte werden im vereinbarten Format und Zeitraum bereitgestellt. Der Kunde erhält ein
    einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.
  16. Untervermietung und Weitergabe
    Eine Untervermietung oder Weitergabe ist nur mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers zulässig.
  17. Rechte Dritter und Freistellung
    Der Kunde stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
  18. Vertraulichkeit und Datenschutz
    Die Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über das Vertragsende hinaus. Es gelten die
    Bestimmungen der DSGVO.
  19. Schriftform und Abtretung
    Textform genügt. Eine Abtretung ist nur mit Zustimmung des Auftragnehmers zulässig.
  20. Salvatorische Klausel
    Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen
    unberührt.
  21. Schlussbestimmungen
    Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Berlin.

Teil B: B2C

für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB

  1. Geltungsbereich
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der
    Best 2 Make IT Veranstaltungsservice GmbH & Co. KG
    Haynauer Straße 65-67
    12249 Berlin
    (im Folgenden Auftragnehmer)

    und Verbrauchern über die Vermietung von Veranstaltungstechnik, die Erbringung technischer
    Dienstleistungen, Transportleistungen, Lagerung sowie den Verkauf von Waren.

    Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken
    abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen
    Tätigkeit zugerechnet werden können.

    Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der
    Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

    Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.

  2. Angebot und Vertragsschluss
    Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.

    Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot annimmt und der Auftragnehmer die
    Annahme bestätigt oder mit der Leistungserbringung beginnt.

    Die tatsächliche Übergabe von Mietgegenständen sowie der Beginn von Transport-, Aufbau-
    oder Dienstleistungen gilt als Vertragsannahme.

  3. Leistungsumfang
    Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuell bestätigten Angebot.

    Der Auftragnehmer schuldet keinen bestimmten Erfolg, sondern eine fachgerechte Leistung
    nach dem Stand der Technik.

    Technisch gleichwertige Geräte oder Systeme dürfen eingesetzt werden, sofern der
    Vertragszweck nicht beeinträchtigt wird.

  4. Mietzeit und Mietverhältnis
    Die Mietzeit beginnt mit Übergabe der Mietgegenstände an den Kunden oder einen von ihm
    benannten Dritten.

    Die Mietzeit endet mit vollständiger Rückgabe der Mietgegenstände im Lager des
    Auftragnehmers.

    Eine rügelose Annahme der Rückgabe stellt kein Anerkenntnis der Vollständigkeit oder
    Mangelfreiheit dar.

    Wird die Mietzeit überschritten, ist für jeden angebrochenen Tag die vereinbarte Tagesmiete
    zu zahlen.

  5. Preise und Zahlung
    Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

    Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort fällig. Der Auftragnehmer ist
    berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen.

    Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.

  6. Stornierung durch den Kunden
    Der Kunde kann den Vertrag bis zum Leistungsbeginn stornieren. Die Stornierung bedarf der
    Textform.

    Im Falle der Stornierung kann der Auftragnehmer unter Berücksichtigung des gewöhnlich
    ersparten Aufwands sowie eines möglichen anderweitigen Erwerbs folgende pauschale
    Entschädigung verlangen:

    • bis 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 20 Prozent des vereinbarten Gesamtpreises
    • zwischen 29 und 14 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn: 50 Prozent des vereinbarten Gesamtpreises
    • zwischen 13 und 7 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn: 70 Prozent des vereinbarten Gesamtpreises
    • ab 6 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen: 90 Prozent des vereinbarten Gesamtpreises

    Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich
    geringerer Schaden entstanden ist.

    Bereits erbrachte Teilleistungen, insbesondere Planungs- oder Organisationsleistungen,
    sind in jedem Fall vollständig zu vergüten.

  7. Abholung, Transport und Gefahrübergang
    Bei Abholung durch den Kunden geht die Gefahr mit Übergabe auf den Kunden über. Der Kunde
    ist verpflichtet, die Mietgegenstände bei Übernahme auf erkennbare Mängel zu prüfen.

    Erfolgt der Transport durch den Auftragnehmer, geht die Gefahr mit Abladen am
    Leistungsort auf den Kunden über.

  8. Rückgabe der Mietgegenstände
    Die Mietgegenstände sind vollständig, sauber und funktionsfähig zurückzugeben.

    Bei Verlust oder Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert zu ersetzen. Weitergehende
    Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.

  9. Pflichten des Kunden
    Die Mietgegenstände sind pfleglich zu behandeln. Die Bedienung darf nur durch geeignete
    Personen erfolgen.

    Für Schäden durch unsachgemäße Nutzung haftet der Kunde. Für eine ausreichende
    Stromversorgung ist der Kunde verantwortlich.

  10. Versicherung
    Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der
    Mietgegenstände haftet. Der Abschluss einer Versicherung wird empfohlen.
  11. Digitale Inhalte und Nutzungsrechte
    Digitale Inhalte werden im vereinbarten Format bereitgestellt.

    Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich
    vereinbarten Zweck.

    Eine Weitergabe oder Veröffentlichung ist ohne Zustimmung unzulässig. Für die
    Kompatibilität mit kundenseitigen Systemen wird keine Gewähr übernommen, sofern nicht
    ausdrücklich vereinbart.

  12. Widerrufsrecht
    Verbrauchern steht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

    Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im
    Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn für die Leistung ein spezifischer Termin
    vorgesehen ist.

    Eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erfolgt gesondert vor Vertragsschluss.

  13. Haftung
    Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

    Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher
    Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden.

    Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt
    unberührt.

  14. Datenschutz und Vertraulichkeit
    Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen
    Bestimmungen, insbesondere der DSGVO.
  15. Salvatorische Klausel
    Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der
    übrigen Regelungen unberührt.
  16. Schlussbestimmungen
    Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Kunden, soweit gesetzlich
    zulässig.